DRK Aktuell 8. Ausgabe

Erweiterungen in der rettungs- dienstlichen Vorhaltung Innerhalb von zehn Minuten müssen ersteintreffen- de Rettungsmittel in 90% aller Fälle die an einer Straße gelegenen Einsatzorte erreichen können. So besagt es das Hessische Rettungsdienst­ gesetz (HRDG) sowie der zugehörige Rettungs- dienstplan des Landes Hessen. Zur Ermittlung dieser Erfüllungsquote wertet der Main-Kinzig- Kreis als Träger des Rettungsdienstes regelmäßig die angefallenen Einsätze aus und ergreift nötigen- falls Maßnahmen, um ein Unterschreiten des so genannten 90%-Wertes zu vermeiden. Dabei spielen sowohl zeitliche als auch örtliche Ver- schiebungen des Einsatzaufkommens, vor allem aber die seit Jahren deutlich zunehmenden Ein- satzzahlen selbst, eine wichtige Rolle. Nach den jüngsten Auswertungen der Jahre 2016 und 2017 entschied der Bereichsbeirat für den Rettungsdienst, der sich aus Vertretern der Krankenkassen als Kostenträger sowie des Landkreises zusammensetzt, im Sommer 2018 eine erheb- liche Erhöhung der rettungs- dienstlichen Vorhaltung für die kommenden Jahre. Mit insgesamt annähernd 65.000 zusätzlichen Fahrzeugvorhaltestunden pro Jahr soll die Einhaltung des 90%-Wertes in den kommenden Jahren sichergestellt werden. Ver- einbart wurde zwischen Landkreis, Kostenträgern und den im Main-Kinzig-Kreis tätigen Leistungser- bringern die Umsetzung in mehreren Stufen. Dabei bildete die bereits zum 1. November 2018 erfolgte Einführung von insgesamt fünf Kranken- transportwagen, zwei davon besetzt durch die DRK Rettungsdienst Main-Kinzig gGmbH, die erste Stufe und brachte etwa acht zusätzliche Personalstellen mit sich. Einem zweiten Schritt, der den Hanauer Rettungs- dienst zum 1. Januar 2019 nicht tangierte, folgte zum 1. Juli 2019 die Erweiterung der Vorhaltung im Rettungswachenversorgungsbereich Maintal. An dem dortigen, erst im vergange- nen Jahr neu bezogenen Standort waren bislang zwei Mehrzweckfahr- zeuge im 24-Stunden-Dienst sowie ein weiteres Fahrzeug an sechs Ta- gen pro Woche im Zeitraum von 12 Stunden besetzt. Zukünftig wird Innerhalb von zehn Minuten müssen erstein- treffende Rettungsmittel in 90% aller Fälle die an einer Straße gelegenen Einsatzorte erreichen können. 8

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