Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern (gemäß DGUV Information 205-023)
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Arbeitgeber sind laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR 2.2) verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern, mindestens jedoch 5%, fachkundig und umfangreich auszubilden. Im Ernstfall tragen diese dazu bei, vor Eintreffen der Feuerwehr Personen und Sachschäden zu minimieren, um erhebliche wirtschaftliche Verluste sowie auftretender Haftungsrisiken für das Unternehmen zu vermeiden.
Unsere Schulung bereitet ihre Mitarbeiter auf die Aufgaben des Brandschutz Helfers zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz vor. Die fachkundige Unterweisung wird dabei durch praktische Löschübung konkretisiert.
Unsere Ausbildung von Brandschutzhelfern ist nach den gesetzlichen Vorgaben aufgebaut und hilft zur Erfüllung der Unternehmerpflichten.
Themen:
Kursgebühr 140,- € pro Teilnehmenden
Kursdauer 4 Stunden
Termine für geschlossene Kurse ab 4 Personen auf Anfrage
Kurse in Hanau https://www.kurs-anmeldung.de/go.dll?Lic=3236&KursTyp=BSH